Kurtaxe - Hinweise für 2024

Die Kurtaxe wurde von der Gemeinde Cervia mit der Resolution C.C. n. 50 / 29.09.2015, später modifiziert mit Deliberations C.C. 83/21.12.2015, 12/22.03.2016, 51/27.07.2017, 83/20.12.2017, 13/25.02.2020, 50/29.09.2020, 3/28.01.2021 und zuletzt n. 21/04.05.23 eingeführt.
Mit der kommunalen Beratschlagung n. 233/07.11.2023 wurden die Tarife für das Jahr 2024 für die Bewerbungszeitraum (vom 1. Mai bis zum 30. September) bestimmt.
Die Steuer wird erhoben, um Investitionen und Maβnahmen ausschließlich zugunsten der Tourismuswirtschaft zu finanzieren.

 

Für weitere Informationen:
Servizio Tributi
Piazza Garibaldi, n. 1 – 48015 (RA)
0544/979.298 0544/979.120
(mail) serv-tributi@comunecervia.it
(pec) comune.cervia@legalmail.it

Approfondimenti

Wer muss die steuer bezahlen?

Die Kurtaxe ist von den Personen zu entrichten, die nicht in der Gemeinde Cervia wohnhaft sind, sich aber in den Beherbergungsbetrieben, die auf dem Gebiet der Gemeinde Cervia liegen, aufhalten, einschließlich der zu Kurzzeitvermietungen bestimmten Immobilien gemäß Art.4, Komma 5-ter der Gesetzesverordnung vom 24/04/2017, wie im regionalen Tourismusgesetz erwähnt. Gemäß Artikel 180 des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19. Mai 2020 (Relaunch-Dekret), das durch das Gesetz Nr. 77 vom 17. Juli 2020 umgewandelt wurde, sind die Verwalter der Beherbergungsbetriebe für die Zahlung der Kurtaxe verantwortlich, mit Rückgriffsrecht auf die in Artikel 3 der Verordnung genannten Steuerpflichtigen, die die Steuer nicht bezahlt haben.

Wie hoch ist die abgabe?

Die Steuer wird für jede Übernachtung in einem der Beherbergungsbetriebe, die auf dem Gebiet der Gemeinde Cervia liegen (einschließlich der zu Kurzzeitvermietungen bestimmten Immobilien gemäß Art.4, Komma 5-ter der Gesetzesverordnung vom 24/04/2017), wie im regionalen Tourismusgesetz erwähnt, bezahlt, und zwar bis zu maximal 7 aufeinanderfolgende Übernachtungen.

TARIFE 2024

    vom 01.05. bis 30.09

 

 

Freistellungen für das Jahr 2024

Befreit von der Zahlung der Kurtaxe sind:
a)Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres;
b) Personen, die stationäre Patienten in Gesundheitseinrichtungen im Stadtgebiet als Begleiter unterstützen;
c)das sich aus dienstlichen Gründen aufhaltende Personal der staatlichen, provinziellen oder lokalen Streitkräfte, sowie der Feuerwehr und des Zivilschutzes;
d) Busfahrer und Reiseleiter, die die von Reise- und Tourismusagenturen organisierten Gruppen begleiten. Die Befreiung gilt für jeden Busfahrer und für einen Reisebegleiter pro 25 Teilnehmer;
e) Das angestellte Personal von Unterkünften, das, in Ausübung seiner Arbeitsfunktion, als kostenloser Gast in Unterkünften im Comune di Cervia übernachtet;
f) Die Schüler/Studenten, die Ausbildungsaufenthalt/Praktikum bei Unterkünften verrichten;
g) Personen mit einer Behinderung von mindestens 80%;
h) Betreuer von Menschen mit einer nicht unter 80% liegenden Behinderung, die auch
eine Betreuungsbeihilfe der Krankenkasse als Begleitperson bezieht;
i)die von örtlichen Behörden organisierten Rentnergruppen über 65 Jahre (der so genannte Sozialtourismus) die in 1-,2- oder 3-Sterne-Hotels untergebracht sind.
Die Freistellung gilt nicht in den Monaten Juli und August.
j)die Gemeinde Cervia im Falle von Übernachtungskosten, die der Gemeinde selbst entstehen;
k) Personen, die sich aufgrund von Maßnahmen der Behörden zur Bewältigung von Notsituationen infolge von Katastrophen oder Ereignissen außergewöhnlicher Art und zu Zwecken der humanitären Hilfe in Unterkünften aufhalten.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die interessierten Personen dem Leiter der Unterkunft folgende Formulare ausfüllen:
• In den Fällen c), d), e), g), h) und j) eine spezifische Erklärung, die eine eidesstattliche Erklärung ersetzt, auf der Grundlage des Präsident. Anordnung. Nr 445/2000 und darauf folgender Modifizierungen. Bezüglich des unter dem Buchstaben j) genannten Falls ist die vorgenannte Erklärung vom zuständigen Verantwortlichen unterzeichnet;
• Im Falle b) eine spezifische Erklärung, die eine eidesstattliche Erklärung ersetzt, auf der Grundlage des Präsident. Anordnung. Nr 445/2000 u.d.f.Ä., die die persönlichen Daten von Betreuer / Eltern und dem Patienten, den betreffenden Zeitraum der medizinischen Behandlung oder des Krankenhausaufenthaltes enthält und dass der Aufenthalt auf die Gesundheitsversorgung des Patienten ausgerichtet ist;
• Für die im Brief genannte Hypothese f) das Zertifikat der Schule;
• Im Falle i) eine entsprechende Dokumentation, die die Organisation des Aufenthalts seitens der örtlichen Behörden bescheinigt;
• Im Falle k) Kopie der Vereinbarung und/oder jeder anderen weiteren Urkunde.

 

Formulare

 

Ultimo aggiornamento: 09/04/2024 13:10.20